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Wie ist zu verfahren, wenn für einen gesundheitsgefährdenden Stoff kein Arbeitsplatzgrenzwert vorhanden ist?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Stoffe, die freigesetzt werden berücksichtigt werden. Da nicht bekannt ist, um welchen Stoff/welche Stoffe es sich handelt, kann nur folgende allgemein gültige Antwort gegeben werden: Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der gesetzlich festgelegte Luftgrenzwert. Eine akute oder chronische gesundheitliche schädliche Auswirkung ist bei Einhaltung des G ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20312