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In welchen zeitlichen Abständen haben Arbeitsplatz- bzw. Emissionsmessungen für Quecksilber zu erfolgen?

-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Quecksilber (CAS-Nummer: 7439-97-6) reproduktionstoxisch der Kategorie 1B und mit dem H-Satz "H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen." eingestuft und der Arbeitsplatzgrenzwert beträgt 0,02 mg/m³. D. h. der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden ...

Stand: 20.10.2016

Dialog: 19315