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Wie sind in der TRGS 900 die Angaben zum Überschreitungsfaktor (hier zu Chlorethylen) zu interpretieren?

eingestuften Stoff. Der Bezug hierzu wird durch die Anmerkung "X" in der TRGS 900 mit dem Verweis auf den § 2, Abs.3, Nr. 4, sowie den § 10 der GefStoffV hergestellt. In § 10 werden die Pflichten des Arbeitgebers für Tätigkeiten mit krebserzeugenden, reproduktionstoxischen und keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A und 1B beschrieben.Somit handelt es sich bei dem Grenzwert für Vinylchlorid nicht um ...

Stand: 26.09.2018

Dialog: 42441