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Wie sind in der TRGS 900 die Angaben zum Überschreitungsfaktor (hier zu Chlorethylen) zu interpretieren?

enthält der Eintrag die Anmerkung 29, in welcher darauf hingewiesen wird, dass der Stoff sich auf der Bearbeitungsliste des AGS zur Ableitung einer Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) gemäß TRGS 910 befindet. Denn laut Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-VO handelt es sich bei Vinylchlorid um einen unter anderem als krebserzeugend Kategorie 1A (nachweislich beim Menschen krebserzeugend) harmonisiert ...

Stand: 26.09.2018

Dialog: 42441