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Worauf muss geachtet werden, um Lötzinn mit einem Silberanteil zu verwenden?

(BGW) von 150 µg/l Blut als gesundheitsbasierter Grenzwert festgelegt. Insbesondere die in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzten Lote („Lötzinn“) enthielten bis 2007 teilweise große Mengen Blei und dürfen gemäß RoHS Artikel 4 Absatz 6 nur noch in den nach RoHS Anhang II genehmigten, zeitlich befristeten Ausnahmen verwendet werden, solange kein technologisch geeigneter Ersatz verfügbar ...

Stand: 27.04.2025

Dialog: 44112