Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie ist bei der Freigabemessung vor der Begehung von Behältern damit umzugehen, wenn krebserzeugende Gefahrstoffe vorliegen?

) und dem Grenzwert GW (Arbeitsplatzgrenzwert AGW) berechnet: I = MW/GW. Bei mehreren Stoffen mit AGW werden die einzelnen Stoffindices Ii zu einem Gesamtindex IAGW addiert: IAGW = ∑ Ii = ∑ MWi/GWi. Außerdem ist zu prüfen, ob die Kurzzeitwertanforderungen erfüllt sind. Nach diesem Konzept gelten Schutzmaßnahmen als ausreichend und die Arbeitsplatzgrenzwerte als dauerhaft-sicher eingehalten ...

Stand: 19.08.2014

Dialog: 21819