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An welche Grenzwerte soll man sich beim Thema Ozon halten?

von Nummer 5.2.1 angegeben werden. D. h., es müssen daher unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes bei gefährlichen Stoffen ohne Luftgrenzwert wie Ozon im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung und die Maßnahmen ermittelt werden. Hierzu sollten neben den Hilfestellungen der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", der TRGS 402 ...

Stand: 21.04.2016

Dialog: 17416