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Ist für Service-Mitarbeiter, die gelegentlich für eine begrenzte Zeit Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs durchführen müssen, die TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" anzuwenden?

Die TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" gilt für Tätigkeiten in allen Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können (Nr.1, Abs. 1 TRGS 554).Der „Arbeitsbereich“ i.S.d. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist definiert als „der räumlich oder organisatorisch begrenzte Teil eines Betriebes, in dem Tätigkeiten mit Gefahrstoffen von einem oder mehreren ...

Stand: 28.01.2020

Dialog: 43012