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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

werden, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen ausführen, bei denen eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden kann. Das Verzeichnis muss mindestens 40 Jahre nach Ende der Tätigkeit aufbewahrt werden. Bei Ausscheiden eines Beschäftigten ist diesem ein Auszug mit seinen Expositionsdaten mitzugeben. Wenn der Beschäftigte einverstanden ist, kann der Arbeitgeber diese ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553