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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

„Arbeitsplatzgrenzwerte“).Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und diese zu dokumentieren (§6, Abs. 8, GefStoffV). Fehlen dem Arbeitgeber relevante Informationen, so hat dieser die notwendigen Informationen beim Lieferanten zu erfragen. Ist dies nicht möglich, so hat der Arbeitgeber die notwendigen Informationen aus ihm mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Quellen ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553