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Welche Möglichkeit besteht, den Einsatz von dieselbetriebenen Hubkränen in einer geschlossen Halle zu verbieten?

 bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuwirken und sich abzustimmen haben. Weiter wird ausgeführt:"(2) Kann bei Tätigkeiten von Beschäftigten eines Arbeitgebers eine Gefährdung von Beschäftigten anderer Arbeitgeber durch Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen werden, so haben alle betroffenen Arbeitgeber bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 zusammenzuwirken ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 4970