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Müssen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte Motoremissionen ausgesetzt sind, in das Expositionsverzeichnis aufgenommen und dokumentiert werden?

gemeldet werden. In NRW z. B. kann dies online: https://www.mags.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw oder Telefonisch: 0211 855 3311 erfolgen. ZusammenfassungEine Gefährdungsbeurteilung muss vom Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden.Das Auffüllen der Druckluftanlagen der LKW innerhalb der Verladehalle darf nur durch ein externes Druckluftsystem oder bei laufendem ...

Stand: 28.06.2021

Dialog: 43553