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Können die Dieselmotoremissionen (v.a. der Anteil an elementarem Kohlenstoff), nach Neufassung der TRGS 554, noch berechnet werden?

Im Abschnitt 3.4.2 der neuen TRGS 554 heißt es unter Absatz 1, dass die Ermittlungen der inhalativen Exposition gemäß TRGS 402 durchzuführen sind. Es muss also nicht zwangsläufig gemessen werden und Sie können sich bei Ihren Berechnungen an der TRGS 402 orientieren. ...

Stand: 09.04.2019

Dialog: 42655