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Gelten für ausgehärtete Lackstäube die allgemeinen Staubgrenzwerte nach TRGS 900, Kapitel 2.4?

In ausgehärteten Lacken sind in der Regel gefährliche Komponenten, wie z. B. Lösungsmittel oder Härter, nicht mehr enthalten. Für Lackstäube gilt daher der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW), also die Arbeitsplatzgrenzwerte für A-Staub und für E-Staub.Es ist allerdings zu ermitteln, ob in den Lackstäuben andere gefährliche Stoffe mit spezifischer Toxizität enthalten sind wie z. B. Schwermetalle ...

Stand: 08.01.2021

Dialog: 43389