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Gefährdungspotenzial beim Mahlen von Eichen- bzw. Buchenblättern?

GefStoffV" sofern diese denn separat anfallen. Damit sind die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" grundsätzlich nicht erforderlich. Da der Umgang mit diesen Blättern und Blattbestandteilen in separater Form nur sehr selten anzutreffen ist, werden auch von wissenschaftlicher Seite leider kaum ...

Stand: 01.03.2013

Dialog: 5800