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Woher leitet sich ab, dass Trockenkehren mit dem Besen nicht zulässig ist?

nicht wahrnehmbar sind, bleibt der einmal aufgewirbelte A-Staub in geschlossenen Bereichen sehr lange in der Luft und kann so durch alle im Arbeitsbereich tätigen Beschäftigten eingeatmet werden. Die Schwebedauer kann dabei, je nach den Lüftungsverhältnissen (Absaugung/Zugluft/Luftbewegung) unter Umständen bis zu mehreren Stunden betragen. Man könnte es auch so ausdrücken, dass durch das Trockenkehren ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43577