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Woher leitet sich ab, dass Trockenkehren mit dem Besen nicht zulässig ist?

es: "Das Reinigen des Arbeitsbereichs durch Kehren ohne Staub bindende Maßnahmen oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig." Diese Verbot findet sich auch immer wieder im technischen Regelwerk (z. B. in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" oder der TRGS 559 "Quarzhalteger Staub"), das der Gefahrstoffverordnung nachgeschaltet ist. ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43577