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Gibt es Bedenken, wenn Hochdruckreiniger mit gechlortem Wasser benutzt werden?

sind die Schutzmaßnahmen "insbesondere zu ermitteln auf der Grundlage von 1. Bekanntmachungen nach § 19 Absatz 4, 2. Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten oder 3. sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen." Deshalb sollten neben den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) weitere zur Verfügung stehende branchenspezifische Hilfestellungen wie u. a. die DGUV Information 208-027 ...

Stand: 02.04.2015

Dialog: 23507