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Wie ist die rechtliche Situation bzgl. eines Mitarbeiters von uns, der in Indien erhöhten Belastungen durch Kohlenmonoxid ausgesetzt ist?

werden. Wird der Arbeitnehmer (oder ein anderer Arbeitnehmer ihres Unternehmens) erneut nach Indien entsandt, muss die Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden (findet eine Entsendung an einen anderen Ort statt, muss nach obigen Ausführungen vor Arbeitsbeginn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden). Auf das Minimierungsgebot nach § 7 (4) GefStoffV auch bei Einhaltung des AGW wird dringend verwiesen. ...

Stand: 28.05.2013

Dialog: 18625