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Muss die freiwerdende Aminosäurenverbindung beim Zwiebelschneiden als gefährlicher Arbeitsstoff betrachtet werden? Auf welcher Grundlage können Schutzmaßnahmen erfolgen?

Gemäß § 2 Absatz 2 Chemikaliengesetz (ChemG) gelten die Vorgaben über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Abschnitt 3 des ChemG) sowie Mitteilungspflichten (Abschnitt 4 des ChemG) nicht für Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Lebensmittel sind nicht als gefährliche Stoffe oder Zubereitung eingestuft. Somit gelten auch nicht die Anforderungen der auf G ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25574