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Muss die freiwerdende Aminosäurenverbindung beim Zwiebelschneiden als gefährlicher Arbeitsstoff betrachtet werden? Auf welcher Grundlage können Schutzmaßnahmen erfolgen?

der auf Grundlage des ChemG erlassenen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Dazu präzisiert die GefStoffV: „Abschnitt 2 gilt nicht für Lebensmittel oder Futtermittel in Form von Fertigerzeugnissen, die für den Endverbrauch bestimmt sind.“ Hierin sind Gefährlichkeitsmerkmale, Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und sonstige Informationspflichten aufgeführt. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 5 ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25574