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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", insbesondere Kap. 6.2Der Umfang der Unterweisungen gemäß § 12 "Unterweisung" des ArbSchG sollte im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung auch entsprechende Hinweise zum Umgang bei Stoffen mit geringer Gefährdung enthalten. ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207