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Welche praktikablen Empfehlungen gibt es hinsichtlich des Anbringens bzw. Mitführens von Betriebsanweisungen bei nicht stationären Arbeitsplätzen?

Soweit bei nicht stationären Arbeitsplätzen gefährliche Stoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzt werden, hat der Arbeitgeber die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu beurteilen, an denen die Beschäftigten mit den Gefahrstoffen umgehen [Hilfestellungen hierzu u. a. siehe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG)]. In Abhängigkeit von den hieraus resultierenden ...

Stand: 10.01.2019

Dialog: 2969