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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207