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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

Auch nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) muss in einer Gefährdungsbeurteilung strukturiert dargelegt werden, welche Gefährdungen vorhanden sind.Eine Gefährdungsbeurteilung muss auf Grund von § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirku ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207