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Wie kann der Umgang mit geringen Mengen an Gefahrstoffen vernünftig eingeschätzt werden, ohne eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren?

.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden." Dann kann auch auf eine detaillierte Dokumentation bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 verzichtet werden (§ 6 ...

Stand: 13.05.2024

Dialog: 13207