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Kann ein Gefahrstoff (Kettenspray) als ganzes in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden oder müssen die einzelnen Inhaltsstoffe aufgeführt werden?

die Begriffsbestimmung nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Hiernach ist ein "Gemisch": Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen.Nach § 6 (12) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Fazit:Da es sich bei dem Kettenspray um ein Gemisch handelt und es sich bei dieser um ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 23318