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Muss in einem Betrieb, in dem Gefahrstoffe für den Weiterverkauf zwischengelagert werden, ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden?

Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 18145