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Müssen bei der Aufnahme von Gefahrstoffen ins betriebsinterne Gefahrstoffverzeichnis auch Stoffe aufgenommen werden, die möglicherweise bei der Arbeit im Abwasserkanal vorkommen?

werden und die gelagert werden. Verwendung wird in der CLP-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1272/2008) in Art. 2 Nr. 25 definiert: Verwendung ist Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;Lagern wird in §2 GefStoffV (6) definiert: Lagern ist das Aufbewahren ...

Stand: 13.07.2021

Dialog: 43559