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Muss ein Stoff, welcher nicht als gefährlich eingestuft ist, trotzdem in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, wenn in Abschnitt "16: Sonstige Angaben" H-Sätze stehen?

ist demnach möglich, dass die genannten Stoffe bzw. Gemische, welche im Sinne der CLP-Verordnung nicht als gefährlich eingestuft und damit nicht entsprechend gekennzeichnet sind, dennoch nach den Kriterien der Gefahrstoffverordnung jeweils als Gefahrstoff gelten und somit bei der Gefährdungsbeurteilung und ggf. im Gefahrstoffverzeichnis zu berücksichtigen sind.Eine Hilfestellung liefert z. B. das EMKG ...

Stand: 26.10.2021

Dialog: 43601