Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Ist bitumen- / teerhaltiger Straßenaufbruch immer in ein Expositionsverzeichnis nach § 14 GefStoffV / TRGS 410 aufzunehmen?

Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüb ...

Stand: 29.04.2022

Dialog: 43665