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Können bei einer Vielzahl an Gefahrstoffen die Gefährdungsbeurteilungen nach Gesundheitsgefahren zusammengefasst werden?

[unter Berücksichtigung der Einschränkungen der TRGS 526 „Laboratorien“]) vorhanden, ist es zulässig, nicht für jeden einzelnen Gefahrstoff eine eigenständige Betriebsanweisung, sondern Gruppen- bzw. Sammelbetriebsanweisungen zu erstellen. Voraussetzung ist, dass bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ähnliche Gefährdungen bestehen und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten. ...

Stand: 28.12.2022

Dialog: 43736