Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Muss Dieselkraftstoff in Fahrzeugen und Geräten in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, wenn die Betankung an einer öffentlichen Tankstelle vorgenommen wurde?

Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrsto ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 29780