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Kann ein Gefahrstoff (Kettenspray) als ganzes in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden oder müssen die einzelnen Inhaltsstoffe aufgeführt werden?

Nach § 2 (1) Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- sind Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung:1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3, 2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, 3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden, 4. Stoffe und Zubereitungen, die di ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 23318