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Müssen trotz Wegfall der ständigen Gefährdungsbeurteilungen für einzelne Versuche im Chemielabor Substitutionsprüfungen (mit Dokumentation) durchgeführt werden?

Nach § 7 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung -  GefStoffV - darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV durchgeführt, und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 GefStoffV ergriffen worden sind. Er hat entsprechend § 7 Abs. 2 GefStoffV die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - u ...

Stand: 18.07.2013

Dialog: 18995