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Gilt die Mitteilungspflicht der CLP-Verordnung 1272/2008/EG für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische auch beim Export?

Die Forderung des § 16e ChemG richtet sich an Hersteller oder Einführer, die bestimmte genau definierte Gemische in (den) Verkehr bringen, die für den Verbraucher bestimmt sind. Soweit Gemische ausschließlich für den Export bestimmt sind, sind diese Gemische nicht für einen Verbraucher innerhalb des Geltungsbereiches des ChemG bestimmt. Insofern ist eine Mitteilung an das BfR  nicht erforderlich. ...

Stand: 04.06.2012

Dialog: 16340