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Muss Dieselkraftstoff in Fahrzeugen und Geräten in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden, wenn die Betankung an einer öffentlichen Tankstelle vorgenommen wurde?

Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...

Stand: 17.02.2025

Dialog: 29780

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