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Muss in einem Betrieb, in dem Gefahrstoffe für den Weiterverkauf zwischengelagert werden, ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden?

der Beschäftigten erstmals vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Die Dokumentationspflicht wird dabei an keiner Stelle in der GefStoffV aufgehoben, lediglich der Umfang der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kann entsprechend § 6 Abs. 8 S. 2 GefStoffV reduziert werden.Da insofern für jeden Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten i.S.d. § 2 Abs. 5 GefStoffV im Betrieb erfolgen, eine zumindest kurze ...

Stand: 18.11.2024

Dialog: 18145