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Müssen auch die bei einem Prozess entstehenden Gefahrstoffe (z.B. Schweißrauch, Dieselmotoremissionen, Eichenholzstaub) in das Gefahrstoffverzechnis aufgenommen werden?

nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Zusätzlich zu den eingesetzten Stoffen sind also insbesondere auch entstehende Stoffe ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 17835