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Welche Schutzmaßnahmen sind nach TRGS 500 zu treffen?

(GefStoffV) fordert unter § 6 Absatz 11 :"Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein."Link zur Übersicht über die Bekanntmachung ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 16522