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Lässt sich die eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV wieder auffrischen?

Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung ...

Stand: 19.02.2025

Dialog: 44071