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Welche Schutzmaßnahmen sind nach TRGS 500 zu treffen?

“ anzuwenden. Bei Tätigkeiten mit Stoffen, die zu Brand- und Explosionsgefahren führen können, sind zusätzlich die TRGS 720 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“ anzuwenden. Werden Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt, für die der AGS besondere TRGS oder Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien erarbeitet hat, sind diese ergänzend zu dieser TRGS anzuwenden."Hinweis:Die Gefahrstoffverordnung ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 16522