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Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden?

können sein:...7. Änderungen im Regelwerk (z.B. GefStoffV, BetrSichV, ArbMedVV, TRGS, relevante TRBS oder DGUV-Vorschriften und -Regeln),..."Eine pauschale Antwort, ob die bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen überprüft und ggf. aktualisiert werden müssen, ist daher nicht möglich: Ein genereller "Bestandsschutz" besteht nicht; eine notwendige Überprüfung und ggf. Aktualisierung ist in erster Linie davon ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 3891