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Muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?

, die die Betriebsleitung in gefahrstoffrechtlichen Angelegenheiten beraten oder sogar Arbeitgeberpflichten übernehmen sollen.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich, er kann aber Aufgaben und Verantwortlichkeiten in einem vorgegebenem Rahmen delegieren. Auf den DGUV Grundsatz 313-003 "Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde ...

Stand: 05.07.2023

Dialog: 42499