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Müssen auch die bei einem Prozess entstehenden Gefahrstoffe (z.B. Schweißrauch, Dieselmotoremissionen, Eichenholzstaub) in das Gefahrstoffverzechnis aufgenommen werden?

In den Begriffsbestimmungen der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - § 2 Abs. 1 Nr. 3 wird beschrieben, dass Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung auch Stoffe sind, aus denen bei der Herstellung und Verwendung Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden.Die Rechtsgrundlage für das Gefahrstoffverzeichnis ist § 6 Abs. 12 der Gefahrstoffverordnung.Informationen zum Gefahrstoffverzeichnis gibt ...

Stand: 30.10.2024

Dialog: 17835