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Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden?

. Außerdem muss er sicherstellen, dass Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk beachtet und sofern erforderlich berücksichtigt werden (z. B. durch TRGS-Newsletter der BAuA, Informationen der Unfallversicherungsträger, Länder, Industrieverbände, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Fachzeitschriften).(2) Anlässe zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 3891