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Müssen vorhandene Gefährdungsbeurteilungen an die jeweils aktuelle Gefahrstoffverordnung angepasst werden?

In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt:"...Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse ...

Stand: 17.01.2019

Dialog: 3891