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Wie verhält es sich, wenn eine interne sachkundige Person nach ChemVerbotsV nicht mehr zur Verfügung steht? In welchem Zeitraum muss ein Nachfolge erfolgen?

Person muss in diesem Fall nicht im Betrieb selbst beschäftigt sein, sondern kann beispielsweise in einem Beratungsunternehmen tätig sein. Entscheidend ist, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist und ein Wechsel der sachkundigen Person gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 ChemVerbotsV der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt wird.Zusammengefasst: Die Ernennung einer neuen sachkundigen Person sollte ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 44033