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Kann die Gefahrstoffverordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch herangezogen werden? Müssen die allgemeinen, zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen angewendet werden?

oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen." ...

Stand: 26.11.2024

Dialog: 5593