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Dürfen Erkenntnisse aus dem Biomonitoring ohne Zustimmung der Beschäftigten für den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt werden?

. Mit der Nutzung geht die Herausgabe- und Archivierungspflicht im Namen aller Unfallversicherungsträger auf die DGUV über.Mitarbeitende können beim ZED einen schriftlichen Auszug über ihre Expositionshistorie anfordern. Die Daten werden dauerhaft gesichert und für mindestens 40 Jahre nach Ende der Exposition gespeichert. Auf Wunsch können die im ZED erfassten Daten auch für die arbeitsmedizinische Nachsorge ...

Stand: 26.02.2025

Dialog: 44069